Kommunale Wärmeplanung
Öffentliche Bekanntmachung
gem. § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg
Die Stadt Neudenau führt eine kommunale Wärmeplanung im Planungskonvoi gemeinsam mit der Stadt Widdern sowie den Gemeinden Jagsthausen und Roigheim durch. Mit deren Erstellung gem. § 27 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) wurden die Smart Geomatics Informationssysteme GmbH und die Umwelt- und Energieagentur Landkreis Karlsruhe beauftragt. Der Abschluss des Planungsprozesses ist voraussichtlich für das zweite Quartal 2027 vorgesehen.
Auf Grundlage des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Bundesgesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmnetze (WPG) sind laut § 5 alle Kommunen unabhängig von ihrer Einwohnerzahl verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2028 eine Kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gilt eine verkürzte Frist bis zum 30. Juni 2026. Die Ausarbeitungen der Wärmeplanung sind rechtlich unverbindlich. Auch der Beschluss der kommunalen Wärmeplanung hat keine rechtlichen Auswirkungen für die Kommune, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen.
Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.“ Was durch diese Bekanntmachung geschieht.
Gemäß § 18 Abs. 4 des WPG können Betreiber eines bestehenden Wärmenetzes oder Gasverteilernetzes sowie potenzielle Betreiber im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 einen Vorschlag für die Versorgung des beplanten Teilgebiets mittels eines Wärmenetzes oder eines Wasserstoffnetzes vorlegen. Darin stellt er die Annahmen und Berechnungen, die dem Vorschlag zu Grunde liegen,
nachvollziehbar und transparent dar. Der Vorschlagszeitraum beginnt mit dieser amtlichen Bekanntmachung und endet sechs Monate nach ihrem Veröffentlichungstag am 12. September 2026.
Die fertiggestellte kommunale Wärmeplanung sowie relevante Zwischenstände und vorläufige Ergebnisse werden auf den Webseiten der Städte und Gemeinden veröffentlicht.
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Wieso erstellte die Gemeinde Roigheim eine kommunale Wärmeplanung?
Nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmepla-nungsgesetz, WPG) (BGBI. 2023 1 Nr. 394) ist die Gemeinde Roigheim als Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028 einen Wärme-plan vorzulegen. Im Rahmen der Novellierung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (Klimagesetz Baden-Württemberg, KlimaG BW) im August 2025 wurden die Anforderungen an die Wärmeplanung an das Bundesgesetz angeglichen.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die Wärmeplanung stellt im Sinne des§ 3 Abs. 1 Satz 20 WPG eine rechtlich unverbindliche, strate-gische Planung dar. Sie zeigt auf, wie leitungsgebundene Energieinfrastrukturen für die Wärmever-sorgung ausgebaut und weiterentwickelt werden könnten. Zudem beschreibt sie Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme sowie Potenziale zur Wärmeeinspa-rung. Darüber hinaus legt sie dar, wie die Wärmeversorgung des betrachteten Gebietes mittel- und langfristig gestaltet werden kann.
Grundsätzlich lässt sich der Prozess der Wärmeplanung in folgende relevante Schritte unterteilen:
- Bestandsanalyse -Wie sieht der Status Quo aus?
- Potenzialanalyse -Welche Möglichkeiten gibt es?
- Gebietseinteilung und Zukunftsszenarien -Wie kann eine klimafreundliche Wärmeversor-gung für einzelne Gebiete in der Gemeinde Roigheim zukünftig aussehen?
- Umsetzungsstrategie -Welche Schritte gilt es auszuführen, um das Ziel zu erreichen?
Die Bestands- und Potenzialanalyse werden mittels angefügter Dokumente der Öffentlichkeit zu. gänglich gemacht. Die Gesamtergebnisse des Planungsprozesses werden zu einem späteren Zeit-punkt zur Einsichtnahme veröffentlicht. Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden in einem Bericht, dem Wärmeplan, festgehalten. Die Ausarbeitungen der Wärmeplanung sind rechtlich unverbindlich.
Was ist die kommunale Wärmeplanung nicht?
Die kommunale Wärmeplanung stellt keinen finalen Masterplan für die Wärmeversorgung einer Kommune dar. Es gilt die Wärmeplanung stetig (spätestens alle 5 Jahre) fortzuschreiben, um verän-derte Rahmenbedingungen berücksichtigen zu können. Der Wärmeplan zeigt Möglichkeiten auf, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung in der Gemeinde Roigheim aussehen kann. Ein Wärmeplan ist jedoch keine Detailplanung von Wärmenetzen, Einzelheizungen oder Sanierungsmaßnahmen. Er löst auch keine Verpflichtung aus, als Eigentümer danach zu handeln. Die Eigentümer können selbst ent-scheiden, mit welchem Heizsystem sie die Vorgaben des GEG erfüllen wollen.
Wie wird die kommunale Wärmeplanung erstellt?
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt seit Februar 2026 in enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat, Smart Geomatics Informationssysteme GmbH, der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe (UEA) sowie weiteren Akteuren. Der kom-munale Wärmeplan wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 fertiggestellt.
Was bedeutet die Wärmeplanung für Bürgerinnen und Bürger? Muss ich meine Heizung tauschen?
Aufgrund der rechtlichen Unverbindlichkeit der Wärmeplanung ergeben sich für Sie keine Verpflich-tungen. Der Wärmeplan hat nach§ 23 Abs. 4 WPG keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Unabhängig von der Wärmeplanung müssen jedoch laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab Juli 2028 beim Ersatz von bestehenden Öl- und Gasheizungen min-destens 65 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden. Fossile Öl- und Gasheizungen müssen laut GEG spätestens 2045 stillgelegt werden. Wer ab 2024 bis Juli 2028 noch eine reine Öl- oder Gasheizung einbaut, muss nach einer Übergangsfrist die Pflichten des GEGs sukzessive umsetzen:
- ab 01.01.29 mind. 15 % Anteil Erneuerbare Energien
- ab 01.01.35 mind. 30 % Anteil Erneuerbare Energien
- ab 01.01.40 mind. 60 % Anteil Erneuerbare Energien
Ausnahmen sind hierbei z. 8. für Etagenheizungen, Einzelraumfeuerungsanlagen und Hallenheizun-gen vorgesehen (vgl. §71i GEG).
Wie kann ich mich an der Wärmeplanung beteiligen?
Im Rahmen der Wärmeplanung wird die Gemeinde Roigheim regelmäßig die bearbeiteten Unterla-gen auf ihrer kommunalen Website zur Information anbieten. Im Rahmen einer weiteren Veröffent-lichung besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme für die Dauer eines Monats. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Web-seite der Kommune.
Sie haben Fragen bzgl. Ihrer eigenen Heizungsanlage, zu Sanierungsmöglichkeiten oder Photovoltaik?
Nutzen Sie gerne das vielfältige Angebot der „make it" - Die Klimaschutzagentur im Landkreis Heilbronn
(https://www.make-it-lkhn.de/website/de/lkhn).
Wann kommt ein Wärmenetz in meiner Straße?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Die Einteilung in Wärmenetzgebiete erfolgt auf Basis verschiedener Parameter wie z. 8. Wärmever-bräuche, aktuelle Heizsysteme und Gebäudealter. Bis zum Umsetzungsbeschluss ergibt sich nach Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus dieser Gebietseinteilung keine Verpflichtung zur Realisierung des Wärmenetzausbaus in der dargestellten Form. Anpassungen und Konkretisierungen der Wärmenetzgebiete werden sich zwangsläufig im Planungs- und Umsetzungs-prozess der Einzelprojekte ergeben. Sobald relevante Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen für einzelne Gebiete vorliegen, werden diese zukünftig auf der Internetseite der Gemeinde Roigheim veröffentlicht.
Wie geht es weiter?
Nach Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans werden die Maßnahmen in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter konkretisiert und geprüft. Sobald neue Erkenntnisse oder Informationen vorlie-
gen, die für Sie als Bürgerinnen und Bürger relevant sind, werden diese an dieser Stelle bereitgestellt.
Biotopverbundplanung
Am 24.02.2026 wurde der Abschlussbericht der Biotopverbundplanung Roigheim, erstellt von Frau Mall, Zukunftswege - Büro für Biodiversitätsförderung, im Vereinsraum der Authenrieth-Halle öffentlich vorgestellt.
Sofern Sie Maßnahmen auf Ihrem Grundstück durchführen möchten, sprechen Sie uns an.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung von entsprechenden Fördermitteln.
Bitte hier klicken:
Biotopverbundplanung Gemeinde Roigheim - Projektbericht (PDF-Dokument, 13,6 MB, 06.03.2026)




