Abfallentsorgung: Gemeinde Roigheim

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Roigheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Wegweiser zur Abfallentsorgung

Wohin mit dem Abfall?

Die Müllabfuhr im Landkreis Heilbronn.

Mit diesem Text möchten wir Sie über die wichtigsten Sammlungen im Landkreis Heilbronn informieren.  Helfen Sie mit, Abfälle zu vermeiden,  Wertstoffe zu trennen und die Umwelt sauber zu halten. Nutzen Sie die im Landkreis Heilbronn angebotenen Sammlungen. Jeder Haushalt   braucht einen Restmülleimer! Zur Restmüllabfuhr werden graue 35- oder 50-Liter- Eimer sowie 50-Liter-Abfallsäcke verwendet. Restmülleimer können Sie im Fachhandel kaufen.

Jeder Haushalt muss mindestens einen Restmülleimer haben!

In den Restmülleimer gehören: Windeln, Essenreste, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Glühbirnen, Katzenstreu, Knochen, Kohleasche, Lumpen, Medikamente, Zigaretten-kippen, Hygieneabfälle. Leerung nur mit Jahresmarke oder Banderole! Der Restmülleimer wird nur dann geleert, wenn er mit einer gültigen Jahresmarke oder Banderole versehen ist. Die Leerung erfolgt 14-täglich. Wo gibt es Jahresmarken, Banderolen und Abfallsäcke? Jahresmarken, Banderolen und Abfallsäcke erhalten Sie bei über 100 Verkaufsstellen (siehe Abfallkalender) im Landkreis Heilbronn. Bei Fragen: Telefonnummer: 07131 994-560.

Die Gebühren für die Müllmarken, Banderolen und Abfallsäcke können Sie bei der Gemeinde Roigheim erfragen.

Marken auf den Mülleimer kleben!

Jahresmarken müssen gut sichtbar auf den Restmülleimerdeckel geklebt werden. Banderolen (schmale Klebestreifen) gelten jeweils nur für eine Abfuhr. Diese vor jeder Leerung am Tragegriff des Mülleimerdeckels befestigen; einfach um den Tragegriff ziehen und zusammenkleben!

Biotonnen beim Handel erhältlich!

Die Biotonne ist nicht Pflicht. Wenn Sie eine braune Biotonne wollen, können Sie diese in den Größen 60-, 80-, 120- und 240-Liter bei den Abfuhrunternehmen oder im Fachhandel kaufen. Das darf in die Biotonne:  Kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle (z.B.: Gemüse- und Obstreste, feste Speisereste, Eierpappkartons, Eierschalen, Kaffeefilter, Zitrusfrüchte, Nuss-schalen, Laub, Rasenschnitt, Strauchschnitt, Unkraut, Zimmer- und Balkonpflanzen, Blumenerde, Schnittblumen).

Leerung nur mit Jahresmarke!Die Biotonne wird 14-täglich nur mit einer gültigen Jahresmarke geleert (Verkaufsstellen siehe Abfallkalender).

Sauberer Bioabfall ist wichtig!

Zum YouTube-Video

Termine im Abfallkalender!

Die jeweiligen Sammeltermine, Öffnungszeiten des Recyclinghofes an Ihrem Wohnort, sowie gültige Sperrmüllgutscheine finden Sie im Abfallkalender. Bitte wenden Sie sich an Ihr Rathaus, falls Sie keinen Abfallkalender erhalten haben!

Sperrmüll auf Abruf mit Gutscheinen anfordern!

Mit Hilfe der Sperrmüllgutscheine im Abfallkalender können Sie zweimal jährlich pro Haushalt Sperrmüll abholen lassen. Je Abfuhr ist eine Höchstmenge von 2 m³ zulässig. Einzelstücke dürfen nicht länger als 2,00 m, breiter als 1,5 m und schwerer als 50 Kg sein. In die Gutscheine einfach die Gegenstände eintragen, die bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen wer-den sollen und an das Abfuhrunternehmen abschi-cken (Anschrift ist bereits aufgedruckt). Der Abfuhrunternehmer teilt Ihnen dann schriftlich mit, wann der Sperrmüll abgeholt wird. Die Zeitspanne zwi-schen Eingang des Gutscheins und Abholtag kann bis zu 4 Wochen betragen. Die Gutscheine berechtigen auch zur kostenlosen direkten Anlieferung auf einer unserer Hausmüll-deponien in Eberstadt oder Schwaigern-Stetten. Wichtig: die Sperrmüllgutscheine bitte vorher ausfüllen!

Was ist Sperrmüll? Nur sperrige Gegenstände aus dem Haushalt, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restmülleimer passen, sind Sperrmüll. Typische Gegenstände sind Möbelstücke, Gartenmöbel aus Holz oder Kunststoff, Matratzen, Federbetten, Teppiche, Bodenbeläge aus Kunststoff, Lampenschirme, leere Koffer, Ski, Kinderwagen, Kindersitze, große Spielsachen.

Kein Sperrmüll sind: Abfälle aus Gebäuderenovierungen und Haushaltsauflösungen sowie KFZ-Teile, Altmetall, Elektronikschrott, und Kühlgeräte. Altmetall, großvolumiger Elektronikschrott und Kühlgeräte werden ab Haus abgeholt. Diese Gegenstände werden bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen.

Bereitstellung der Abfälle!

Die Restmülleimer und die Biotonne müssen am Tag der Abfuhr spätestens ab 6:00 Uhr bereitgestellt werden. Für Papier, Glas und Dosen gibt es frei zugängliche Wertstoffcontainer in jeder Gemeinde im Landkreis.

Einwurfzeiten! Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner - werfen Sie Papier, Glas und Dosen nur werktags zwischen 08:00 Uhr und 19:00 Uhr ein.

Recyclinghof / Wertstoffzentrum!

Jede Gemeinde hat einen Recyclinghof. Auf den Recyclinghöfen (Öffnungszeiten siehe Abfallkalender) werden saubere und trockene Wertstoffe in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Bitte sortieren Sie Ihre Wertstoffe schon zu Hause vor (Kartonagen und Getränkekartons zusammenlegen). Jeder Anlieferer muss die Gegenstände selbst in die bereitgestellten Container werfen.

Kostenlose Abgabe für: Papier, Kartonagen, Einwegflaschen und -gläser, Kunststoffe mit dem "Grünen Punkt", weißes Verpackungsstyropor, Getränkekartons, Metalle, Aluminium, unbehandeltes Holz, kleinvolumiger Elektronikschrott, Flaschenkorken, Schuhe, Haushaltsbatterien.