Öffentliche Bekanntmachung -Gemeinde Roigheim- Bebauungsplan "Vorstadt"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan "Vorstadt" -Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (PDF-Datei)
Die Landesbauordnung wurde geändert!
icon.crdate05.01.2024
Bauanträge sind nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Heilbronn einzureichen!
Die Landesbauordnung wurde geändert!
Hinweis:
Die Landesbauordnung wurde geändert!
Das Gesetz wurde am 24.11.2023 verkündet und ist schon am Tag nach der Verkündungam 25.11.2023 in Kraft getreten.
Hier die wichtigsten Änderungen:
Ab sofort sind Bauanträge nicht mehr über das Bürgermeisteramt Roigheim, sondern direkt beim Landratsamt Heilbronn einzureichen.
Außerdem erfolgt künftig eine Begrenzung der Nachbarbenachrichtigung auf die Fälle, in denen Nachbarn tatsächlich unmittelbar betroffen sind, also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften.
Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen künftig vom Bauherrn ausdrücklich beantragt werden.
Zwischenzeitlich wurden die Vordrucke der baurechtlichen Verfahren an die geänderte Landesbauordnung angepasst (Eingang bei der Unteren Baurechtsbehörde und ausdrückliche Benennung von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen).
Die Vordrucke sind auf der Homepage des MLW Baden-Württemberg eingestellt. Hier erhalten Sie den Link zu den Vordrucken:
https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/erlasse-und-vorschriften