Öffentliche Bekanntmachung -Gemeinde Roigheim- Bebauungsplan "Vorstadt"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan "Vorstadt" -Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (PDF-Datei)
Alter des Lichtbildes bei Beantragung Führerschein/Personalausweis/Reisepass
icon.crdate24.01.2024
Sie sollten auf Ihrem Bild eindeutig zu erkennen sein. Haben Sie sich in letzter Zeit stark optisch verändert und zum Beispiel eine neue Haarfarbe oder Frisur oder kürzlich erst eine Brille bekommen, ist es sinnvoll, dass Sie neue Passbilder machen lassen.
Alter des Lichtbildes bei Beantragung Führerschein/Personalausweis/Reisepass
Alter des Lichtbildesbei Beantragung Führerschein/Personalausweis/Reisepass
Mit der Bitte um Beachtung !!!
Möchen Sie einen Führerschein, einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen, so beachten Sie bezüglich des Alters des Lichtbildes bitte Folgendes:
- Wie alt ein Passbild maximal sein darf, ist nicht konkret geregelt. Sowohl in der Verordnung für Personalausweise als auch im Passgesetz ist die Rede davon, dass ein aktuelles Passbild benötigt wird.
- Doch was heißt aktuell? Sie sollten auf Ihrem Bild eindeutig zu erkennen sein. Haben Sie sich in letzter Zeit stark optisch verändert und zum Beispiel eine neue Haarfarbe oder Frisur oder kürzlich erst eine Brille bekommen, ist es sinnvoll, dass Sie neue Passbilder machen lassen.
- Ansonsten gilt, dass Passbilder nicht älter als ein Jahr sein sollten, damit Sie keine Probleme mit den Behörden bekommen. Diese können Sie beim Antrag auf neue Dokumente nämlich abweisen, wenn Ihr Fotozu alt ist und Sie nicht gut darauf zu erkennen sind.