Öffentliche Bekanntmachung -Gemeinde Roigheim- Bebauungsplan "Vorstadt"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan "Vorstadt" -Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (PDF-Datei)
Briefwahlunterlagen - Wir bitten um Beachtung!
icon.crdate05.06.2024
BRIEFWAHLUNTERLAGEN – WIR BITTEN UM BEACHTUNG Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, somit bis Freitag, den 07.06.2024, 18:00 Uhr, beantragt werden. Das Rathaus ist am 07.06.2024 bis 18:00 Uhr besetzt. Nach Ablauf dieser Frist kann in Sonderfällen, bei welchen der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass das Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, ein Wahlschein noch bis zum Wahltag (09.06.2024) 15:00 Uhr, beantragt werden. Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall bei Frau Windenberger unter folgender Nummer: 0171/2640909. Weiter bitten wir um Beachtung, dass verloren gegangene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann dieser Antrag noch bis Samstag, den 08.06.2024, 12:00 Uhr, gestellt werden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ACHTUNG!!! In jedem Falle müssen die Wahlbriefe bis spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr beim Bürgermeisteramt Roigheim, Hauptstraße 20, 74255 Roigheim, eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.
Briefwahlunterlagen - Wir bitten um Beachtung!
BRIEFWAHLUNTERLAGEN – WIR BITTEN UM BEACHTUNG
Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, somit bis Freitag, den 07.06.2024, 18:00 Uhr, beantragt werden.
Das Rathaus ist am 07.06.2024 bis 18:00 Uhr besetzt.
Nach Ablauf dieser Frist kann in Sonderfällen, bei welchen der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass das Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, ein Wahlschein noch bis zum Wahltag (09.06.2024) 15:00 Uhr, beantragt werden.
Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall bei Frau Windenberger unter folgender Nummer: 0171/2640909.
Weiter bitten wir um Beachtung, dass verloren gegangene Wahlscheine nicht ersetzt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann dieser Antrag noch bis Samstag, den 08.06.2024, 12:00 Uhr, gestellt werden.
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ACHTUNG!!!
In jedem Falle müssen die Wahlbriefe bis spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr beim Bürgermeisteramt Roigheim, Hauptstraße 20, 74255 Roigheim, eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wichtig!
Pressemitteilung Baden-Württemberg, Die Landeswahlleiterin (PDF-Datei)