Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Roigheim I Ortskern II"
Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Vorstadt - Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Vorstadt - (PDF-Dokument, 1,26 MB, 18.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" Teil 2 der Begründung -Umweltbericht (PDF-Dokument, 699,21 KB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 939,30 KB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" textlicher Teil (PDF-Dokument, 209,43 KB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 1,67 MB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" Vorprüfung Natura 2000-Verträglichkeit (PDF-Dokument, 1,86 MB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" Umweltbezogene Stellungnahme (PDF-Dokument, 1,51 MB, 21.03.2025)
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung "Im Wolfshaus - 6. BA"
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung "Im Wolfshaus - 6. BA"
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Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente
icon.crdate14.07.2025
Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente Jetzt auch im Rathaus Roigheim! Bürgerinnen und Bürger können zukünftig wählen, ob sie ihr Lichtbild direkt in der Behörde aufnehmen lassen oder separat bei einem Fotodienstleister. Letztere müssen die Aufnahmen ab dem 1. Mai 2025 der Behörde über eine zertifizierte Cloud bereitstellen. Für Lichtbilder, die vor Ort in der Behörde mit einem PointID-System gemacht werden, erheben die Kommunen bundesweit ab 1. Mai 2025 eine Gebühr von 6,00 € je genutztem Lichtbild. (Bundesdruckerei)
Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente
Jetzt auch im Rathaus Roigheim!
Bürgerinnen und Bürger können zukünftig wählen, ob sie ihr Lichtbild direkt in der Behörde aufnehmen lassen oder separat bei einem Fotodienstleister. Letztere müssen die Aufnahmen ab dem 1. Mai 2025 der Behörde über eine zertifizierte Cloud bereitstellen. Für Lichtbilder, die vor Ort in der Behörde mit einem PointID-System gemacht werden, erheben die Kommunen bundesweit ab 1. Mai 2025 eine Gebühr von 6,00 € je genutztem Lichtbild.
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