Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Roigheim I Ortskern II"
Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Vorstadt - Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Vorstadt - (PDF-Dokument, 1,26 MB, 18.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" Teil 2 der Begründung -Umweltbericht (PDF-Dokument, 699,21 KB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 939,30 KB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" textlicher Teil (PDF-Dokument, 209,43 KB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 1,67 MB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" Vorprüfung Natura 2000-Verträglichkeit (PDF-Dokument, 1,86 MB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" Umweltbezogene Stellungnahme (PDF-Dokument, 1,51 MB, 21.03.2025)
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung "Im Wolfshaus - 6. BA"
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung "Im Wolfshaus - 6. BA"
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Achtung Hundebesitzer
icon.crdate20.02.2026
In letzter Zeit mehren sich bei der Gemeindeverwaltung die Beschwerden über Hundekot. Die Gemeinde weist darauf hin, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichten dürfen. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich vom Halter oder Führer des Hundes zu beseitigen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten
Achtung Hundebesitzer
In letzter Zeit mehren sich bei der Gemeindeverwaltung die Beschwerden über Hundekot.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichten dürfen. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich vom Halter oder Führer des Hundes zu beseitigen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten





