Ablesen der Wasseruhren zur Jahresendabrechnung 2026
Erstelldatum10.09.2026
Ablesen der Wasseruhren zur Jahresendabrechnung 2026 Für die Selbstablesung der Wasseruhren werden den Wasserkunden von der Firma COMET im Oktober die Ablesekarten zugestellt. Alle Wasser-kunden, die im letzten Jahr Ihren Zählerstand per Mail mitgeteilt haben, erhalten ab 17.09. direkt von der Firma Comet in einer Vorkampagne eine E-Mail zugestellt. Bei der Ablesung bitten wir, auch die Zählernummer abzugleichen. Die Zählernummer finden Sie im Rand Ihres Wasserzählers eingraviert, wenn Sie den Deckel anheben. Wegen einem EDV-Programmwechsel zum Jahresende wird die Jahresend-abrechnung in diesem Jahr vorgezogen. Um eine schnelle und reibungslose Jahresabrechnung durchführen zu kön-nen möchten wir Sie bitten, Ihren Wasserzählerstand bis spätestens 22. Oktober 2026 direkt an die Firma COMET ZU ÜBERMITTELN. Dazu bitte die Ablesekarte direkt an die Firma Comet senden. Die Zählerstände können auch online am PC und per QR-Code mit dem Handy eingegeben werden. Werden keine Angaben über den Zählerstand gemacht bzw. wird der Ab-schnitt nicht innerhalb der oben genannten Frist abgegeben, muss der Verbrauch geschätzt werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Zisternen In Verbindung mit dem Ablesen der Wasseruhren möchten wir darauf aufmerksam machen, dass eine Regenwassernutzung in Privatanlagen (Zisternen) genehmigungspflichtig ist. Bei einer Verbindung der Regenwassernutzung mit der öffentlichen Wasserversorgung besteht Verkeimungsgefahr. Die Gemeinde muss, vor Inbetriebnahme der Zisterne, die Anlage überprüfen. Bei Einbau einer solchen Anlage ist deshalb nach § 5 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde ein Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu stellen ist. Anträge auf Teilbefreiung erhalten Sie im Rathaus –Zimmer 2 - .
Ablesen der Wasseruhren zur Jahresendabrechnung 2026
Für die Selbstablesung der Wasseruhren werden den Wasserkunden von der Firma COMET im Oktober die Ablesekarten zugestellt. Alle Wasserkunden, die im letzten Jahr Ihren Zählerstand per Mail mitgeteilt haben, erhalten ab 17.09. direkt von der Firma Comet in einer Vorkampagne eine E-Mail zugestellt.
Bei der Ablesung bitten wir, auch die Zählernummer abzugleichen. Die Zählernummer finden Sie im Rand Ihres Wasserzählers eingraviert, wenn Sie den Deckel anheben.
Wegen einem EDV-Programmwechsel zum Jahresende wird die Jahresend-abrechnung in diesem Jahr vorgezogen.
Um eine schnelle und reibungslose Jahresabrechnung durchführen zu können möchten wir Sie bitten, Ihren Wasserzählerstand bis spätestens 22. Oktober 2026 direkt an die Firma COMET ZU ÜBERMITTELN.
Dazu bitte die Ablesekarte direkt an die Firma Comet senden. Die Zählerstände können auch online am PC und per QR-Code mit dem Handy eingegeben werden.
Werden keine Angaben über den Zählerstand gemacht bzw. wird der Abschnitt nicht innerhalb der oben genannten Frist abgegeben, muss der Verbrauch geschätzt werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Zählerstände online abgeben - bitte hier klicken: https://www.ablesen.de/roigheim/
Zisternen
In Verbindung mit dem Ablesen der Wasseruhren möchten wir darauf aufmerksam machen, dass eine Regenwassernutzung in Privatanlagen (Zisternen) genehmigungspflichtig ist. Bei einer Verbindung der Regenwassernutzung mit der öffentlichen Wasserversorgung besteht Verkeimungsgefahr. Die Gemeinde muss, vor Inbetriebnahme der Zisterne, die Anlage überprüfen.
Bei Einbau einer solchen Anlage ist deshalb nach § 5 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde ein Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu stellen ist. Anträge auf Teilbefreiung erhalten Sie im Rathaus –Zimmer 6 - .
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung "Im Wolfshaus - 6. BA"
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung "Im Wolfshaus - 6. BA"
Bitte hier klicken:
Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Vorstadt - Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Bitte hier klicken:
Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Vorstadt - PDF-Dokument1,26 MB18.03.2025
Bebauungsplan "Vorstadt" Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB -Entwurf- PDF-Dokument821,14 KB21.03.2025
Bebauungsplan "Vorstadt" Teil 2 der Begründung -Umweltbericht PDF-Dokument699,21 KB21.03.2025
Bebauungsplan "Vorstadt" zeichnerischer Teil PDF-Dokument939,30 KB21.03.2025
Bebauungsplan "Vorstadt" textlicher Teil PDF-Dokument209,43 KB21.03.2025
Bebauungsplan "Vorstadt" Fachbeitrag Artenschutz PDF-Dokument1,67 MB21.03.2025
Bebauungsplan "Vorstadt" Vorprüfung Natura 2000-Verträglichkeit PDF-Dokument1,86 MB21.03.2025
Bebauungsplan "Vorstadt" Umweltbezogene Stellungnahme PDF-Dokument1,51 MB21.03.2025






