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Ortsansicht
Essigberg
Trauung
Standesamtliche Trauung in weihnachtlicher Atmosph

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026

Medieninformation des Landkreises Heilbronn - Landtagswahl am 08. März 2026

Sitzung des Gemeinderates am 10.Februar 2026

Sitzung des Gemeinderats

Einladung

Zu der am Dienstag, den 10.02.2026, 19:30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses in Roigheim, Hauptstraße 20, stattfindenden öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates.

Tagesordnung öffentlicher Teil

  1. Fragestunde für die Bürger
  2. Informationen der Wasserversorgung Bauland GmbH – Rückblick und Ausblick  
  3. Modellprojekt KALEIDOSKOP – Gleichwertige Lebensverhältnisse? Wir machen die Vielfalt sichtbar.Projektinformation  
  4. Dialogische Bürgerbeteiligung in Roigheim zum Gemeindehaushalt und Bürgerbudget 2027
  5. Erweiterung des Feuerwehrhauses Roigheim
  6. Vergabe Notstromaggregat für das Feuerwehrhaus
  7. Einweisung kommunaler Wahlbeamter in eine Besoldungsgruppe des Landeskommunalbesoldungsgesetzes (§1 Abs. 2 LKomBesG) Hier: Festsetzung der Besoldung für den/die Bürgermeister/in der Gemeinde Roigheim
  8. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  9. Verschiedenes

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet noch eine

nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

 

Gez. Schöll, Bürgermeisterin

  

Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Roigheim

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Roigheim beschlossen (PDF-Dokument, 1,36 MB, 23.12.2025) .

Diese wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 16.12.2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 der Neukalkulation der Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 zugestimmt. 

Die Gebühren werden wie folgt angepasst:    Schmutzwassergebühr              3,53 EUR/m³

                                                                  Niederschlagswassergebühr      0,41 EUR/m².

Die Änderungssatzung wird hiermit bekanntgemacht. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Roigheim (PDF-Dokument, 128,30 KB, 23.12.2025)

Öffentliche Bekanntmachung vom 08.12.2025 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 33 Abs. 6 KlimaG BW

Die Gemeinde Roigheim führt eine kommunale Wärmeplanung im Planungskonvoi gemeinsam mit den Städten Nedenau und Widdern sowie der Gemeinde Jagsthausen durch. Mit deren Erstellung gem. des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) wurden die Smart Geomatics Informationssysteme GmbH und die Umwelt- und Energieagentur Landkreis Karlsruhe beauftragt. Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Städte und Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 ortsüblich bekannt zu machen.“ Was durch diese Bekanntmachung geschieht.

Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Art. 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilen die Städte Neudenau und Widdern sowie die Gemeinden Jagsthausen und Roigheim folgendes mit: Gemäß § 33 Abs. 5 KlimaG BW dürfen die Kommunen die personenbezogenen Daten nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 KlimaG BW). Die erhobenen und verarbeiteten Daten sind in Art und Umfang in § 33 KlimaG BW dargelegt. Bei der vorgeschriebenen Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans in Berichtsform werden keine personenbezogenen Daten oder Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen, veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Eine Veröffentlichung solcher Daten wäre allerdings nach einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen möglich. Eine solche Zustimmung würde im Fall des Entstehens eines solchen Bedürfnisses seitens der Kommunen daher vor einer Veröffentlichung angefragt.

Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde ist unter der postalischen Adresse oder per Mail erreichbar: datenschutz@roigheim.de. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Landesdatentschutzbeauftragter BW: Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 33 Abs. 6 KlimaG BW (PDF-Dokument, 213,51 KB, 16.09.2025)

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands "Hochwasserschutz Einzugsbereich Seckach/Kirnau" für das Haushaltsjahr 2025

Zweckverband „Hochwasserschutz Einzugsbereich Seckach / Kirnau“, Sitz: Seckach

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Hochwasserschutz Einzugsbereich Seckach / Kirnau“ für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung am 16.07.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

  814.700

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

- 814.700

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

     537.800

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

   - 464.500

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
      (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

 

      73.300

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

  1.078.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

- 1.355.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
       Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

 

  - 277.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
      (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

 

  - 203.700

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

     439.500

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

   - 235.800

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
         Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

 

    203.700

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
         Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

 

                0

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.500.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 EUR.

§ 5 Jahresumlage

Die Jahresumlage wird vorläufig festgesetzt als

1.

Betriebskostenumlage in Höhe von

127.700 EUR

 

2.

Abschreibungsumlage in Höhe von

  73.300 EUR

 

3.

Zinsumlage in Höhe von

  57.700 EUR

 

4.

Tilgungsumlage in Höhe von

162.500 EUR

.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt!

Seckach, den 09.09.2025

 Thomas Ludwig

Verbandsvorsitzender

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde - Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - mit Schreiben vom 23.07.2025 vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Schreiben vom 29.07.2025 bestätigt. Gleichzeitig wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite i.H.v. 1.500.000 EUR genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.09.2025 bis einschließlich 30.09.2025 im Rathaus Seckach, Bahnhofstr. 30, 74743 Seckach, Zimmer 408, öffentlich aus. Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Verbandsverwaltung (Tel.: 06292/9201-18; Mail: zv.hochwasserschutz@seckach.de).

Haushaltssatzung des Zweckverbands „Hochwasserschutz Einzugsbereich Seckach/Kirnau“ für das Haushaltsjahr 2025 (PDF-Dokument, 543,12 KB, 12.09.2025) 

Änderung Kindergartenordnung zum 01.09.2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 die Anpassung der Kindergartenbeiträge zum 01.09.2025 beschlossen.

Die Kindergartenordnung in ihrer neuen Fassung können Sie hier (PDF-Dokument, 224,64 KB, 14.07.2025) abrufen.

Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Roigheim I Ortskern II"

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung "Im Wolfshaus - 6. BA"

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung "Im Wolfshaus - 6. BA"

Bitte hier klicken:

Bekanntmachung (PDF-Dokument, 288,67 KB, 24.03.2025)

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Roigheim

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Hier finden Sie unsere aktuellen Bekanntmachungen in der Übersicht.

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