Achtung Hundebesitzer
Erstelldatum20.02.2026
In letzter Zeit mehren sich bei der Gemeindeverwaltung die Beschwerden über Hundekot. Die Gemeinde weist darauf hin, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichten dürfen. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich vom Halter oder Führer des Hundes zu beseitigen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten
Achtung Hundebesitzer
In letzter Zeit mehren sich bei der Gemeindeverwaltung die Beschwerden über Hundekot.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichten dürfen. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich vom Halter oder Führer des Hundes zu beseitigen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten





