Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "XXL-Landtag verhindern!
Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Roigheim I Ortskern II"
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung "Im Wolfshaus - 6. BA"
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung "Im Wolfshaus - 6. BA"
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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Vorstadt - Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Vorstadt - (PDF-Dokument, 1,26 MB, 18.03.2025)
Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Vorstadt - (PDF-Dokument, 1,26 MB, 18.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" Teil 2 der Begründung -Umweltbericht (PDF-Dokument, 699,21 KB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 939,30 KB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" textlicher Teil (PDF-Dokument, 209,43 KB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 1,67 MB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" Vorprüfung Natura 2000-Verträglichkeit (PDF-Dokument, 1,86 MB, 21.03.2025)
Bebauungsplan "Vorstadt" Umweltbezogene Stellungnahme (PDF-Dokument, 1,51 MB, 21.03.2025)
Haushaltssatzung der Gemeinde Roigheim für das Haushaltsjahr 2025
Mit Verfügung vom 06.03.2025 hat das Landratsamt Heilbronn als Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordung für Baden-Württemberg bestätigt. Gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt ab Montag, 12.05.2025 bis einschließlich Dienstag, 20.05.2025 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 2, während der üblichen Sprechzeiten aus.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 11.02.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 4.192.490 EUR |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 4.337.100 EUR |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | - 144.610 EUR |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 EUR |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 EUR |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 EUR |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | - 144.610 EUR |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 3.930.290 EUR |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 3.843.800 EUR |
2.3 Zahlungsmittelberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 86.490 EUR |
2.4 Gesamtbeträge der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 114.200 EUR |
2.5 Gesamtbeträge der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.312.200 EUR |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | -1.198.000 EUR |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | -1.111.510 EUR |
2.8 Gesamtbeträge der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.000.000 EUR |
2.9 Gesamtbeträge der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 95.300 EUR |
2.10 Veranschlagter Finanzieungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 904.700 EUR |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | - 206.810 EUR |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 EUR.
Hinweis:
Nach § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung - sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat - von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Roigheim, 11.02.2025
gez. Michael Grimm, Bürgermeister
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Wasserversorgung Roigheim" für das Wirtschaftsjahr 2025
Mit Verfügung vom 06.03.2025 hat das Landratsamt Heilbronn als Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses über den Wirtschaftsplan des EIgenbetriebs "Wasserversorgung Roigheim" für das Jahr 2025 gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordung für Baden-Württemberg bestätigt. Gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird der Wirtschaftsplan hiermit öffentlich bekannt gemacht. Er liegt ab Montag, 24.03.2025 bis einschließlich Dienstag, 01.04.2025 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 2, während der üblichen Sprechzeiten aus.
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Wasserversorgung Roigheim" 2025
Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes ind Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 11.02.2025 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
a) im Erfolgsplan
1.1 mit Erträgen in Höhe von | 313.000 EUR |
1.2 mit Aufwendungen in Höhe von | 311.000 EUR |
1.3 auf einen Jahresüberschuss (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 2.000 EUR |
b) im Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm mit den folgenden Beträgen
Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 313.000 EUR |
Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 213.400 EUR |
2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit | 99.600 EUR |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 35.000 EUR |
2.2 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | - 35.000 EUR |
2.3 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 64.600 EUR |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 35.000 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 106.900 EUR |
2.4 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | - 71.900 EUR |
2.5 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) | - 7.300 EUR |
2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 35.000 EUR.
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR.
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 EUR.
Roigheim, 11.02.2025
gez. Michael Grimm
Bürgermeister
Den gesamten Wirtschaftsplan können Sie hier (PDF-Dokument, 755,25 KB, 20.03.2025) ansehen.
Wahlbekanntmachung
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Roigheim
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