Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Roigheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Roigheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Ortsansicht
Essigberg

Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land) beantragen

Leistungsfähige und zuverlässige Energieversorgungsnetze sind Voraussetzung für eine Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die Versorgung soll folgenden Anforderungen genügen:

  • sicher
  • preisgünstig
  • verbraucherfreundlich
  • effizient
  • umweltverträglich

Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes muss genehmigt werden. Eine Genehmigung ist für jedes einzelne Netz erforderlich. Die räumliche Abgrenzung wird bei einem Verteilernetz durch das jeweilige Konzessionsgebiet bestimmt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetz ist in Baden-Württemberg gelegen
  • Ausreichende personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Betreibers

Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag stellen, der Angaben zu folgenden Punkten enthält:

  • Gebiet des Energieversorgungsnetzes
  • Handelt es sich um ein Übertragungs- oder Elektrizitätsverteilernetz?
  • Handelt es sich um ein Fernleitungs- oder Gasverteilernetz?
  • Handelt es sich um ein Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern?
  • Anzahl der Hausanschlüsse
  • Anzahl der Anschlüsse an Erzeugungsanlagen
  • Ein- und Ausspeisepunkte
  • Vorsorge zur Beschaffung von Regelenergie und von Energie für Ausgleichsleistungen
  • Maßnahmen zur Behebung von Störungen
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers

Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Fristen

Antrag: rechtzeitig vor der geplanten Aufnahme des Netzbetriebs

Unterlagen

  • Darstellung des eigenen Unternehmens unter Angabe von Beteiligungen
  • Gesellschaftsvertrag (bzw. Satzung) und ggf. Konsortialvertrag
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben:
      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug
      • bei eingetragenen Genossenschaften: Genossenschaftsregisterauszug
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Benennung der kaufmännischen und technischen Führungskraft sowie deren Befähigungsnachweis und Lebenslauf
  • Nachweis über die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. bzw. der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (VDE-AR-N 4001 (S 1000) / DVGW-Arbeitsblätter G 1000 und G 1200 bzw. G 1040), ggf. TSM-Bestätigung
  • Betriebsführungsverträge, sofern abgeschlossen
  • Konzessionsvertrag (Wegerechtsvertrag), sofern abgeschlossen
  • Kauf- oder Pachtvertrag über das Netz, sofern abgeschlossen
  • Darstellung des Risikomanagements für den Netzbetrieb (Störungsüberwachung und -behebung)
  • Für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: aktuelle Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Gewinnabführungsverträge und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Kosten

Der Gebührenrahmen beträgt 300 - 50.000 €.

Bearbeitungsdauer

Entscheidung des Ministeriums: innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage vollständiger Antragsunterlagen

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

Das Umweltministerium Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

Das Land Baden Württemberg bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Netzbetreibern umfassende Informationen rund um die Energieversorgung in seinem Versorgerportal an. Dort finden Sie allgemeingültige Festlegungen, Leitfäden und Hinweise und können Anträge herunterladen.

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

16.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg