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Anzeige für die Nutzung einer Anlage für Wasser ohne Trinkwasserqualität

Anlage für Wasser ohne Trinkwasserqualität, z. B. Regenwassernutzung oder Nutzung einer anderen Nicht-Trinkwasserquelle im Wohngebäude. Laut Trinkwasserverordnung muss sichergestellt sein, dass eine Sicherungseinrichtung öffentlicher Wasserversorgung und Regenwassernutzung vorhanden ist. Diese soll verhindern, dass sich das Regenwasser mit dem Trinkwasser vermischt. Die Leitungen müssen farblich so gekennzeichnet sein, dass offensichtlich ist, dass sie kein Trinkwasser führen. Vorschriftsmäßig installierte, betriebene, regelmäßig gewartete und hygienisch überprüfte Regenwassernutzungsanlagen – also solche, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, erbaut und betrieben werden – sollten auch nach mehrjähriger Betriebszeit hygienisch nicht zu beanstanden sein. Beanstandungen sind häufig darauf zurückzuführen, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten nicht durchgeführt wurden. Regenwassernutzungsanlagen für den Haushalt bedürfen einer regelmäßigen Überwachung und Pflege. Hier ist Eigenverantwortung der Betreiber gefordert.

Zugehörige Online-Prozesse

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer oder Betreiber einer Anlage für Wasser ohne Trinkwasserqualität (z. B. Regenwassernutzung).

Ablauf

Die elektronische Meldung per Online-Antrag erfolgt durch den Eigentümer oder Betreiber.

Fristen

Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.

Bearbeitungsdauer

Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich im Einzelfall an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Bitte stellen Sie einen Online-Antrag.

Gebühren

Es entstehen für die Anzeige keine Kosten.

Hinweise

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

Rechtsgrundlage

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Rechtsbehelf

Keiner

Vertiefende Informationen

Für vertiefende Informationen zur Anzeige für die Nutzung einer Anlage für Wasser ohne Trinkwasserqualität wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Freigabevermerk

29.05.2024, LRA HN

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