In der Übersicht
Die gemeindlichen Steuern und Gebühren in der Übersicht. Bei Fragen zu den einzelnen Gebühren- und Steuerarten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Statistisches Landesamt
Grund- & Gewerbesteuer
- Hebesatz Grundsteuer A: 350 v.H. (Landwirtschaft)
- Hebesatz Grundsteuer B: 420 v.H.
- Hebesatz Gewerbesteuer 360 v.H.
Hundesteuer
- 1. Hund jährlich: 108,00 Euro
- 2. Hund jährlich: 216,00 Euro
- jeder weitere Hund jährlich: 216,00 Euro
- jeder Kampfhund jährlich: 450,00 Euro
- jeder weitere Kampfhund jährlich: 900,00 Euro
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Gemeinde Roigheim (PDF-Datei)
Wasserzins (Stand 01.10.2018)
- Wasserzins: 4,70 Euro/m³ + 7 % MWSt.
- Wasserversorgungsbeitrag: 2,41 Euro/m² Nutzungsfläche + 7 % MWSt.
Abwasser (Stand 01.10.2018)
- Schmutzwassergebühr: 1,66 Euro/m³
- Niederschlagswassergebühr: 0,47 Euro/m²
- Kanalanschlussbeitrag: 1,73 Euro/m² Nutzungsfläche
- Klärbeitrag: 0,49 Euro/m² Nutzungsfläche
Beschäftigte und Berufspendler
- Versicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort 2017: 447
- Versicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort 2017: 361
- Berufseinpendler: 219
- Berufsauspendler: 544