Tipps für Ihre Sicherheit: Gemeinde Roigheim

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Roigheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Tipps für Ihre Sicherheit

Hier finden Sie wichtige Tipps in der Übersicht.

Nina Warn-App

Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand erhalten.

Optional auch für Ihren aktuellen Standort. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert.

Technischer Ausgangspunkt für NINA ist das modulare Warnsystem des Bundes. Dieses wird vom BBK für bundesweite Warnungen des Zivilschutzes betrieben. Seit 2013 können auch alle Lagezentren der Länder und viele bereits angeschlossenen Leitstellen von Städten und Kommunen das Warnsystem nutzen. In der Regel sind dies Feuerwehr- und Rettungsleitstellen, die Warnmeldungen für lokale Gefahrenlagen herausgeben.

Die Warn-App NINA ist ein schneller und effizienter Weg zum Schutze der Bevölkerung. Für die zuständigen Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes ist sie ein wichtiger Informationskanal, die Menschen über Gefahren zu informieren und gleichzeitig konkrete Verhaltenshinweise zu geben. Neben der Warnfunktion bietet die Warn-App NINA auch grundlegende Informationen und Notfalltipps zu Themen des Bevölkerungsschutzes an.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)

Drei Gründe, die Warn-App NINA zu nutzen:

1. Sie können mit NINA alle Warnmeldungen, die über das Modulare Warnsystem (MoWaS) herausgegeben werden, Wetterwarnungen des DWD und Hochwasserinformationen empfangen – alles über eine App

2. Sie werden aktiv über aktuelle Gefahren informiert, denn die Push-Funktion von NINA macht Sie auf neue Warnungen aufmerksam.

3. Verhaltenshinweise und allgemeine Notfalltipps von Experten helfen Ihnen dabei, sich auf mögliche Gefahren vorzubereiten. So können Sie sich und andere besser schützen.

NINA installieren

Sie können die Warn-App NINA für die Betriebssysteme iOS (ab Version 8.0) und Android (ab Version 4) nutzen.

Die App ist kostenfrei erhältlich über iTunes und den Google Play Store.

Allgemeine Informationen zu Feuerlöschern

Man findet aktuell noch 3 verschiedene Arten von Feuerlöschern:

Bei einem Dauerdrucklöscher befinden sich Löschmittel und Treibgas zusammen in der Flasche. Somit steht er unter permanentem Druck und muss zum Gebrauch nur noch durch das Betätigen der Auslösevorrichtung aktiviert werden.

Ein Aufladelöscher besteht aus einem Löschmittelbehälter und einer innerhalb oder außerhalb angebrachten Treibgasflasche. Beim „Aufladen" wird durch das Öffnen eines Ventils das Treibmittel (meistens CO 2) in den Löschmittelbehälter geleitet. Durch den entstehenden Druck kann das Löschmittel nach draußen befördert werden.

In einem Gaslöscher ist das Löschmittel (CO 2) gleichzeitig das Treibmittel.

Welche Löschmittel finde ich in Feuerlöschern?

In einem Haushalt verwendet man am besten einen Schaumlöscher.

Dabei wird entweder nach Aktivieren das Schaummittel aus einer Kartusche in den Behälter mit Wasser entlassen und als Schaum-Wasser-Gemisch aus dem Löscher gedrückt oder der Löscher beinhaltet ein bereits vorgefertigtes Schaum-Wasser-Gemisch. Er ist deshalb für die Wohnung geeignet, weil er sehr wirksam ist und keine nennenswerten Verschmutzungen verursacht. Der Schaum kann, ähnlich wie Seifenschaum, leicht abgewischt werden und hat praktisch keine negativen Auswirkungen auf Einrichtungsgegenstände.

Mit einem Kohlendioxidlöscher (CO 2) wird das Feuer sowohl erstickt als auch unter die Zündtemperatur gekühlt. Weil das Löschmittel rückstandsfrei ist ist es auch gut geeignet, elektrische Brände zu löschen. Allerdings dringt CO 2 nicht zu tief sitzenden Glutbränden vor; bei Möbeln, Holz und Papier kann eine Wiederentzündung erfolgen.

Einen Pulverlöscher kann man je nach Pulver bei den Brandklassen A, B und C einsetzen. Er hat zwar die größte Löschkraft, allerdings zieht die Benutzung eine hohe Verschmutzung nach sich, da sich das Pulver in praktisch jeder Ritze und jedem Winkel absetzt. In Verbindung mit (Luft-) Feuchtigkeit kann es zu starken Korrosionsschäden kommen.

Die Wirkweise des Pulvers ist antikatalytisch, d.h. es geht aus einer Reaktion unverändert wieder hervor. An der Oberfläche der vielen feinen Pulverkörnchen werden die Radikale unschädlich gemacht und die Verbrennungsreaktion wird dadurch schlagartig gestoppt.

Der Wasserlöscher ist nur für feste Brennstoffe geeignet. Er kühlt den brennenden Stoff unter seine Zündtemperatur. Außerdem verdrängt der entstehende Wasserdampf den für die Verbrennung benötigten Sauerstoff.

Wie lange kann ich mit einem Feuerlöscher löschen?

Ein Feuerlöscher hat bauartbedingt eine begrenzte Löschdauer. Löschdauer eines Pulverlöschers, der kontinuierlich benutzt wird:

  • 1 kg und 2 kg, ca. 6 - 12 sec.
  • 6 kg, ca. 15 - 23 sec.
  • 12 kg, ca. 18 - 33 sec.